Archiv für den Monat: April 2005

Stellungnahme des AK GEM zum Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen in der ( Entwurfsfassung vom Februar 2005 )

Der Arbeitskreis Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher (AK GEM) hat sich in seiner Sitzung am 12.04.2005 mit dem sehr umfangreichen Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen in der Entwurfsfassung vom Februar 2005 beschäftigt. Da der Entwurf erst ab dem 25.02.2005 vorlag, war es dem AK GEM aufgrund der sehr kurzen Zeitvorgabe nicht möglich, eine Stellungnahme, wie gewünscht, bis zum 31.03.2005 zu beschließen, zumal auch noch die Osterferien in diese Zeit fielen. Aufgrund des kurzen Rückmeldezeitraums hat sich der AK GEM auf die aus seiner Sicht zentrale n Aspekte beschränkt. Der AK GEM begrüßt die auch im Schulgesetz formulierte Aussage, dass die Ziele der sonderpädagogischen Förderung im Förderschwerpunkt Lernen sich „grundsätzlich an den Bildungs- und Erziehungszielen der allgemeinen Schule“ (S. 7) orientieren. Der AK GEM bedauert jedoch, dass das in Schleswig-Holstein realisierte Modell, einen integrierten Lehrplan für die sonderpädagogische Förderung aller Förderschwerpunkte zu entwickeln (Umfang von insgesamt 150 Seiten), für Berlin und Brandenburg nicht umgesetzt wurde. Für die Lehrerinnen und Lehrer an ca. der Hälfte aller Berliner Schulen – so viele arbeiten im Gemeinsamen Unterricht! – , hätte hat dieses Nebeneinander verschieden strukturierter Rahmenlehrpläne die aus unserer Sicht unzumutbare Folge, dass Lehrerinnen und Lehrer die Vorgaben der verschiedenen, jeweils sehr umfangreichen, Rahmenpläne abgleichen und im Unterrichtsalltag umsetzen müssen. Der AK GEM hat dies bereits mehrfach kritisiert und sich für eine Vereinfachung und mehr Übersichtlichkeit bei zukünftigen Rahmenplänen ausgesprochen. Der AK GEM schlägt für die Rahmenpläne der Grundschule, der Sekundarstufe I und für den Förderschwerpunkt Lernen eine synoptische Struktur vor. In Form einer zusätzlichen Spalte (oder durch farbliche oder kursive Markierungen) könnten innerhalb der Rahmenlehrpläne für die Grundschule und für die Sekundarstufe I die besonderen Erfordernisse für den Förderschwerpunkt Lernen eingearbeitet werden. Auf diesem Weg würden sich sehr viele allgemeine und nicht lernbehinderungsspezifische Aussagen und Redundanzen, z. B. mit dem Lehrplan der Grundschule in den Kapiteln 1,2; 4.2 und 6, erübrigen und Synergieeffekte genutzt werden. Auch die analog zum Grundschullehrplan verwendeten Strukturen, die Unterscheidung in Anforderungen und Inhalte, die vier Aufgabenbereiche im Deutschunterricht, die im Anhang wörtlich gleich formulierten Anhaltspunkte und die Liste der Fachbegriffe (S.102f.) sprechen für eine solche Struktur. Für die Lehrerinnen und Lehrer wäre hierdurch übersichtlich und transparent, zu welchen als verbindlich ausgewiesenen Anforderungen und Inhalten (S. 15) es Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede gibt, die bei der Erstellung individueller Förderpläne berücksichtigt werden müssen, welche laut Schulgesetz Grundlage der sonderpädagogischen Förderung sind. Unseres Erachtens ist diese Aufgabe vom Rahmenplan zu leisten und nicht individuell von jedem Lehrerteam einer integrativ arbeitenden Klasse. Wir halten deshalb eine stärkere strukturelle Angleichung des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen und der Rahmenpläne für die Grundschule und für die Sekundarstufe I für unerlässlich. Der vorliegende Rahmenlehrplanentwurf Lernen fokussiert stärker auf den Förderort Sonderschule/Förderschule und nicht, wie es der formulierte und auch erforderliche Auftrag ist, auf alle Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt unterrichtet werden (vgl. S. 7). Dies wird besonders bei den Leitthemen im Teil B deutlich, die verbindliche Grundlage für die Unterrichtsarbeit gemäß Rahmenlehrplan Förderschwerpunkt Lernen sein sollen (vgl. S.14), aber keine Entsprechung im Rahmenplan der Grundschule finden. Es besteht deshalb das Problem, wie diese nur im Rahmenlehrplan Förderschwerpunkt Lernen als verbindlich erklärten Themen im Gemeinsamen Unterricht der Primar- und Sekundarstufe I integriert unterrichtet werden können. In der vorliegenden Entwurfsfassung wird der Rahmenplan für den Förderschwerpunkt Lernen seinem integrierten Anspruch für alle Förderorte nicht gerecht. Im Übrigen vertreten wir die Auffassung, dass die Realisierung eines fächerübergreifenden Unterrichts zu den originären Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehört und als Teil des schuleigenen pädagogischen Handlungskonzeptes anzusehen ist, nicht aber durch die Vorgabe bestimmter Leitthemen in Rahmenlehrplänen festgelegt werden sollte. Außerdem weisen wir darauf hin, dass unter den Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen besonders viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sind. Der vorliegende Rahmenlehrplanentwurf macht zur speziellen Förderung dieser Schülerinnen und Schüler nur wenige und sehr allgemein gehaltene Aussagen (z.B. auf den S. 13, 63, 75). Der AK GEM hält hier differenziertere Aussagen für dringend erforderlich. Die formulierten Leistungserwartungen am Ende der Doppeljahrgangsstufen müssten deutlicher auf ein breites Niveauspektrum bezogen sein, das sowohl die Leistungsniveaus der Grundschulrahmenpläne als auch des Rahmenplans für den Förderschwerpunkt Lernen umfasst. Formuliert man nur das Spektrum der Leistungserwartungen an die Schülerinnen und Schüler des Förderschwerpunktes Lernen, müsste auch hier ein synoptischer Überblick erfolgen, der die Leistungserwatungen beider Rahmenplananteile darstellt und so die erforderliche Arbeit mit beiden Rahmenplänen im gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule erleichtert bzw. erst sinnvoll möglich macht. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen für den AK GEM Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz Dr. Irene Demmer-Dieckmann