Archiv für den Monat: Februar 2006

Der Arbeitskreis Gemeinsame Erziehung in Berlin 1991-2006: Instrument der Kommunikation und des bildungspolitischen Einflusses

Ulf Preuss-Lausitz, unter Mitarbeit von Irene Demmer-Dieckmann, Peter Heyer, Inge Hirschmann, Monika Rebitzki, Manfred Rosenberger Februar 06 Copyright preuss-lausitz@tu-berlin.de Der Arbeitskreis Gemeinsame Erziehung in Berlin 1991-2006: Instrument der Kommunikation und des bildungspolitischen Einflusses

1 Was man aus diesem Text lernen könnte

Der Berliner „Arbeitskreis Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlichen“ (AK Gem) besteht seit 1991. Ich möchte an seinem Beispiel die Möglichkeiten und Erfahrungen der Zusammenarbeit zwischen sehr unterschiedlichen Menschen zum Nutzen integrativer Erziehung in verschiedenen Bereichen des Bildungssystems zeigen. Engagierte, aber oft vereinzelte Menschen und Organisationen in anderen Regionen könnten die Erfahrungen des AK Gem nutzen für die Entwicklung eigener Netzwerke und bildungspolitischer Instrumente. Sicherlich ist die Einrichtung des Arbeitskreises Gemeinsame Erziehung nicht der einzig richtige Weg und nicht nur eine Erfolgsgeschichte. An seinem Beispiel kann jedoch deutlich werden, wie Vernetzung von pädagogischer Praxis und bildungspolitischem Einfluss „von unten“ gestaltet werden kann, so dass andere aus den Erfahrungen lernen könnten.

2 Die Entstehung des AK Gem

Die ersten integrativen Kindertagesstätten, Kinderläden und Grundschulklassen entstanden in Berlin Mitte der 1970er Jahre. In den 1980er Jahren, als neben der integrativen Fläming-Grundschule die Uckermark-Grundschule und weitere einzelne Schulversuche dazukamen (Projektgruppe 1989, Heyer u.a. 1990, 1993), bestimmte die CDU-Schulsenatorin Laurin die West-Berliner Bildungspolitik. Kinder mit geistigen Behinderungen wurden, außer in der von ihrem Vorgänger Rasch (FDP) genehmigten Fläming-Grundschule, nicht zugelassen, weitere Integrationsklassen nur unter großen Mühen. So war es eine große Erleichterung, als die rot-grüne Landesregierung (März 1989-Dezember 1990) durch die Schulsenatorin Volkholz (Bündnis90/Die Grünen) die gemeinsame Erziehung und den gemeinsamen Unterricht unterstützte. Sie setzte einen integrationsorientierten Beirat ein, der das Elternwahlrecht zwischen Sonderschule und gemeinsamem Unterricht für die Grundschule (Kl. 1-6) und mehr Integration in der Sekundarstufe I vorbereitete. Auf Druck einer noch ängstlichen SPD und der Einschätzung, dies würde zunächst noch die allgemeinen Schulen überfordern, wurden dabei Kinder mit geistigen Behinderungen ausgenommen. Für sie wurde jedoch ein landesweiter Schulversuch mit erheblichen Ressourcen und wissenschaftlicher Begleitung eingerichtet, ebenso für die Integration in den Klassen 7-10. Die entsprechende Gesetzesnovellierung im § 10a des Schulgesetzes von 1990 war das letzte rot-grüne Gesetz, ehe die Koalition an anderen Fragen scheiterte. Das Gesetz wurde in der nachfolgenden Großen Koalition unter dem Berliner Schulsenator Klemann (CDU) nicht verändert, der Beirat jedoch aufgelöst und Integration auf dem Verwaltungsweg behindert. Ehemalige Beiratsmitglieder beschlossen in dieser Situation, einen Arbeitskreis zu gründen, der die Integrationsentwicklung in Berlin kritisch begleitet, Empfehlungen gibt, Öffentlichkeit herstellt und Interessierten ein Gesprächsforum bietet. Er sollte keine Alternative werden zu der damals bestehenden, sehr wichtigen Arbeitsgruppe innerhalb der GEW oder zu Elternvereinigungen wie z.B. „Eltern für Integration“, sondern ein Netzwerk zwischen allen engagierten Personen und Gruppen schaffen. Dieser Arbeitskreis wurde nicht überflüssig, als ab 1996 zunächst in der Großen Koalition, ab 2002 in der rot-roten Koalition das Bildungsressort von der CDU an die SPD überging (zunächst von Senatorin Stahmer, seit 1999 von Senator Böger geführt). Dadurch verbesserte sich zwar das „Integrationsklima“, die Notwendigkeit, die Bildungspolitik und die Verwaltungspraxis kritisch zu begleiten, blieb jedoch bestehen, insbesondere da auch der gemeinsame Unterricht wie so mancher andere Bereich der Berliner Schullandschaft vom Rotstift einer restriktiven Finanzpolitik nicht verschont blieb.

3 Zusammensetzung und Organisation

Der AK Gem, Ende 1991 konstituiert, trifft sich seither etwa alle 4-6 Wochen. An den Sitzungen nehmen regelmäßig etwa jeweils 30 Personen teil von etwa 60-70 Mitgliedern. Der AK Gem hat sich ausdrücklich nicht als Verein konstituiert, sondern ist ein freier Zusammenschluss geblieben. Unter seinen Mitgliedern sind Lehrkräfte (Sonderpädagogen, Lehrer an Grundschulen und an Schulen des Sekundarbereichs), Eltern einzelner Kinder mit Behinderungen und Vertreter/innen von Elternvereinigungen, Schulleiter/innen, Erzieherinnen und Leiterinnen von Kitas, Hochschullehrer/innen, Assistent/inn/en, Studierende, Referendare, Vertreter/innen der GEW, des Grundschulverbands, der Lebenshilfe, des Arbeitskreises Neue Erziehung, des Berliner Fortbildungsinstituts, der beruflichen Eingliederung und der Bildungsverwaltung (als Privatpersonen!). Zeitweilig nahm auch ein Vertreter der in den 1990er Jahren aktiven sog. „Krüppelgruppe“ teil, hielt aber die Positionen und Aktivitäten des AK Gem für zu reformistisch und blieb dann wieder fern. Die personelle Kontinuität des AK Gem ist außerordentlich hoch, dennoch kommen immer wieder neue Interessierte dazu und andere scheiden aus beruflichen oder persönlichen Gründen aus. Als hilfreich hat es sich erwiesen, dass über den Verf. als Hochschullehrer ein universitärer Sitzungsraum und durch sein Sekretariat die Zusendung von Tagesordnungen, Protokollen und Papieren, später dann die Betreuung und Versendung über E-mail übernommen werden konnte. Auch ist es günstig, dass die 1980 gegründete Arbeitsstelle Integration des Instituts für Erziehungswissenschaft der TU Berlin (kooperative Leitung: Prof. Dr. Jutta Schöler, Dr. Irene Demmer-Dieckmann und der Verf.) mit einer umfangreichen und ständig erneuerten Dokumentationssammlung (10.000 Titel, 100 Filme) in räumlicher und inhaltlicher Nähe liegt. Die Vorbereitung der Sitzungen, ihre Leitung und vor allem die Umsetzung von Beschlüssen und die Außenvertretung wird seit der Gründung von einem Team aus vier bis fünf Menschen, gewählt von den Mitgliedern, übernommen. In dieser „Sprecherrunde“ wirkten in den letzten 15 Jahren manche bis heute kontinuierlich mit, andere schieden nach langen Jahren aus und neue engagierten sich. Sprecher/innen waren bzw. sind Irene Demmer-Dieckmann, Peter Heyer, Inge Hirschmann, Monika Rebitzki, Manfred Rosenberger und der Verfasser.

4 Themen der Diskussionen und Aktivitäten

Die Mitglieder des AK Gem planen etwa zwei Mal jährlich die inhaltlichen Schwerpunkte für die folgende Zeit. Diese Schwerpunkte dienen drei Zielen: Zum einen dem Informationsaustausch. Zum Zweiten, um unter den Mitgliedern mit ihren so unterschiedlichen Erfahrungen, professionellen Blicken und Interessen, gemeinsame Positionen zu entwickeln oder doch wenigstens Für und Wider solidarisch-argumentativ abzuwägen. Drittens, um bildungspolitisch initiativ zu werden oder auf problematische Entwicklungen zu reagieren. Die Arbeitsthemen innerhalb des AK Gem haben sich im Laufe der Zeit teilweise gewandelt, andere mussten immer wieder aufgegriffen werden. Eine kleine, unsortierte Auswahl: Was ist guter integrativer Unterricht? Welche Rolle können dabei Sonderpädagogen sinnvoll einnehmen? Sollen Sonderpädagogen mit ganzer Stelle Teil des Regelschulkollegiums sein und welche Erfahrungen haben Schulen mit einem Ambulanzlehrersystem bzw. mit den neuen Förderzentren? Wie ist die Sicht der Ambulanzlehrkräfte selbst? Soll es planerische Vorgaben geben, die nicht an Förderausschüsse des Einzelfalles, sondern an die Zahl der Schulpflichtigen gebunden werden (Diskussion um das „Schleswig-Holsteiner Modell“)? Sollen Kinder überhaupt „etikettiert“ werden (Diskussion um das „Hamburger Modell“ und das „Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma“)? Wie sollen Förderausschüsse zusammen gesetzt sein, welche Kompetenzen sollen sie haben? Welche Tests sind sinnvoll, welche fragwürdig? Gibt es „Grenzen der Integration“, z.B. mit verhaltensauffälligen Kindern? Wie kann die Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderungen am Nachmittag integrativer gestaltet werden (und durch wen im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung)? Warum haben Eltern mit Migrationshintergrund mehr Skepsis gegenüber Integration, und was kann man tun? Ist „Elternwahlrecht“ die richtige Perspektive oder muss man damit kritisch umgehen, um die Kinder von weniger aktiven Eltern nicht zu benachteiligen? Welche Zeugnisse, Bewertungen und Abschlüsse sind für Kinder mit Behinderungen hilfreich? Wie sind die Rahmenbedingungen zu bewerten (sonderpädagogische Stunden/Stellen, Frequenzen, Genehmigungsverfahren, Förderausschüsse usw.)? Muss der „Sonder-Status“ am Ende der Sekundarstufe I bewahrt werden, um die Fördertöpfe für die berufliche Ausbildung zu sichern? Wie kann Integration mit den Problemen der Schulen in sozialen Brennpunkten verbunden werden? Soll es bei Grundschulen und bei Schulen des Sekundarbereichs Integrations-Schwerpunktschulen geben? Wie kann die Schnittstelle Kita/Grundschule, Grundschule/ Sekundarschule und Schule/Berufsausbildung optimiert werden? Welche Rolle können die „Schulhelfer“ der Lebenshilfe (später: „Tandem“ – einer gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH) bei der gemeinsamen Erziehung spielen? Welche Auswirkungen hat das Sozialgesetzbuch IX? Wie kann Schule und Jugendhilfe für die gemeinsame Erziehung besser verbunden werden? Wie kann die Lehrerausbildung so verändert werden, dass Sonderpädagogik-Studierende schon in der Ausbildung Integrationserfahrungen machen und die anderen Lehramtsstudierenden Grundkenntnisse der gemeinsamen Unterrichtung und Erziehung lernen? Diese und andere Themen waren oft zugleich Grundlagen bildungspolitischer Aktivitäten: Veranstaltungen, Briefe, Ringvorlesungen, Positionspapiere, Gespräche und Tagungsmitwirkungen. Vieles wurde natürlich auch von „außen“ aufgezwungen, weil Politik und Verwaltung auf Landes- oder lokaler (bzirklicher) Ebene wieder einmal Unfug trieben. Manches wurde realisiert, anderes scheiterte. Erfolgreich war der AK Gem bei folgenden Aktivitäten: • Das Antragsrecht der Erziehungsberechtigten in der Grundschule konnte durch ein (fast) uneingeschränktes, im Schulgesetz verankertes Wahlrecht ersetzt werden; zugleich wurde die Sonderrolle der Kinder mit geistigen Behinderungen im Primarbereich beseitigt und in der Sekundarstufe I ein entsprechender Schulversuch installiert (1996). • Die Teilnahme der Eltern an den Förderausschüssen konnte verteidigt werden (solange es Förderausschüsse gab; seit dem Schulgesetz von 2004 existieren sie nur noch in Sonderfällen). • In der Lehrerbildung wurde (gegen den Widerstand aus FU und HU Berlin) durchgesetzt, dass alle Lehramtsstudierende eine Lehrveranstaltung zum gemeinsamen Unterricht besuchen müssen (2000). Diese Vorgabe blieb bei der Umstellung auf Bachelor/Master erhalten (2004). Referendare der Sonderpädagogik können nun ein Viertel ihrer Praxisteile im integrativen Unterricht absolvieren (2004). • Die Grundausstattung für Integration mit ursprünglich 4,5 h im Unterricht und 0,5 h für Planung usw. wurde zwar um 0,5 h reduziert, konnte jedoch bislang trotz realer bezirklicher Schwankungen wenigstens formal mit verteidigt werden. • Der Vorrang der gemeinsamen Erziehung wurde, trotz mancher Widerstände aus dem Sonderschulsystem, im neuen Schulgesetz verankert (2004). Das ist vor allem für potenzielle rechtliche Widersprüche und Verwaltungsklagen wichtig. Die Überzeugungsarbeit des AK Gem und anderer gegenüber dem Parlament hat Früchte getragen. Außerdem trug der Ak Gem zusammen mit anderen dazu bei, dass die im Schulgesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit der Abweisung von Integration durch Schulleitungen „aus pädagogischen Gründen“ ersatzlos gestrichen wurde (geblieben sind sächliche, personelle und organisatorische Gründe bzw. Vorwände). Ein häufig genutztes Instrument des AK Gem, um Missstände anzuprangern und möglichst zu beseitigen, waren und sind Briefe an und Gespräche mit Abgeordneten, den politisch und/oder fachlich Verantwortlichen der Bildungsverwaltung und der Presse. Themen waren u.a. die jeweiligen Gesetzes- und Verordnungsentwürfe zur sonderpädagogischen Förderung, zu Zeugnissen und Abschlüssen, die (leider immer noch getrennten) neuen Rahmenpläne für die Grundschule und für „Schüler/innen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen“, die anhaltende und skandalöse geringe Integrationsbereitschaft in Ostberliner Schulen, die Hortbetreuung für behinderte Kinder in der Sekundarstufe I und immer wieder strittige Einzelfälle. Gerade der regelmäßige Kontakt mit den Fachpolitikern ist außerordentlich nützlich. Häufig übernahmen sie unsere Themen und formulierten daraus Anträge oder Anfragen, die von der Verwaltung beantwortet werden müssen. Auch die Gespräche mit der Bildungsverwaltung, die anlässlich strittiger Themen etwa jährlich stattfinden, verfehlen nicht jede Wirkung – wenngleich der AK Gem zuweilen das Gefühl hat, wie Sisyphos den Stein hinaufzurollen und ihn dann doch herabstürzen zu sehen. Aber immerhin: Berlin hat inzwischen eine Integrationsquote von rd. 32% (Grundschule 45%, Sekundarstufe 23%). Das ist zwar immer noch kein „Vorrang“, aber im bundesweiten Vergleich (13%) doch beachtlich. Sisyphos, sagt Camus, muss man sich als einen glücklichen Menschen vorstellen. Daher wird der Ak Gem auch weiterhin in seinem Sinne tätig sein und hofft, der Stein der Integration möge eines Tages oben liegen bleiben. Andererseits wissen wir natürlich: Auch der Weg ist ein Ziel…

5 Warum dieses Konzept auch anderswo hilfreich sein kann

Die Vernetzung in einer Region zwischen Menschen aus den Familien und Schulen, den Kitas und Horten, den Hochschulen, den Selbsthilfegruppen, den Fortbildungseinrichtungen und Verwaltungen ist außerordentlich lehrreich – für alle Beteiligten – und wirksam. Sie stärkt und motiviert, gerade auch wenn nur kleinste Erfolge erreicht werden können, eben durch die gemeinsame Auseinandersetzung und Positionierung. Viele Mitglieder erhalten Informationen, die sonst nur „Insider“ haben, und können so in ihrem Tätigkeitsfeld besser wirksam werden. Auch können manch „dramatische“ Gerüchte meist negativer Art auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden. Die Tatsache, dass der AK Gem überhaupt besteht und wieder einmal die mediale und politische Öffentlichkeit aufschrecken könnte, führt gelegentlich schon zu vorsichtigerem Verwaltungshandeln. Solange die Mitglieder des AK Gem diesen als einen für sie hilfreichen Ort der Kommunikation ansehen, wird er weiter bestehen. Es genügt also nicht, sich elektronisch zu vernetzen oder websides zu haben. Das ist zwar nützlich; entscheidend ist jedoch die Zusammenkunft, das reale Gespräch, die gemeinsame Aktion. Es ist daher empfehlenswert, dass Integrationsengagierte, quer zu ihren bisherigen Bezugsgruppen, solche Arbeitskreise regional aufbauen, um Fragen und Probleme vor Ort in einem bildungs- und verbandspolitisch unabhängigen Arbeitskreis kritisch und solidarisch, gleichsam „zivilgesellschaftlich“ und als „Nicht-Regierungs-Organisation“ zu bearbeiten und Lösungen pragmatisch zu befördern.

Hinweise und Literatur

Projektgruppe (Hg.): Das Fläming-Modell. Weinheim und Basel: Beltz 1989 Heyer, P. /Preuss-Lausitz, U./Zielke, G. : Wohnortnahe Integration. Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder in der Uckermark-Grundschule in Berlin. Weinheim und München: Juventa 1990 Heyer, P. / Korfmacher, E. / Podlesch, W. /Preuss-Lausitz, U. /Sebold, L. (Hg.): Zehn Jahre wohnortnahe Integration. Behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam an ihrer Grundschule. Frankfurt/M.: Der Grundschulverband 1993 Schnell, I.: Geschichte schulischer Integration. Gemeinsames Lernen von SchülerInnen mit und ohne Behinderung in der BRD seit 1970. Weinheim und München: Juventa 2003 Anhang: Eine Auswahl von Positionspapieren des AK Gem können heruntergeladen werden unter www.ewi.tu-berlin.de (downloadbereich, preuss-lausitz): • Initiative zur Überwindung integrationsfeindlicher Praxis in bestimmten (vor allem östlichen) Bezirken Berlins zur Erreichung des Vorrangs der gemeinsamen Erziehung (2006) • Stellungnahme zum Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen, (2005) • Stellungnahme zur Neufassung der Sonderpädagogischen Verordnung (2004) • Stellungnahme zur „Neuen Schulanfangsphase“ (2004) • Stellungnahme zum Verhältnis Ganztagsschule und Integration (2004) • Stellungnahme zum Verhältnis Schule – Jugendhilfe unter integrationspädagogischen Gesichtspunkten (2003) • Gemeinsamer Unterricht in Schulen sozialer Brennpunkte (2000) • Stellungnahme zur äußeren Differenzierung in den Grundschulklassen 5 und 6 (2001) • Zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Erziehung und des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderungen in der Berliner Schule (1998). Kritik, Anfragen und Informationen an: preuss-lausitz@tu-berlin.de